Verschreibungspflichtige empfängnisverhütung


Der

 

Zweck dieser Seite besteht darin, praktische Informationen über den Informationsfluss und die Zahlungen für die verschiedenen Arten der Erstattung an einem Ort zu sammeln. Nähere Informationen zu den rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen der jeweiligen Förderung erhalten Sie bei der Region bzw. Behörde, die die Förderung abwickelt.

Innerhalb des pharmazeutischen

Nutzens 

gibt es verschiedene Arten von Kostensenkungen.

Apothekenbetreiber kennzeichnen die Transaktionen mit einer Leistungsart, die die Art der Kostensenkung (F, L oder R) angibt. Mit Unterstützung der Services der eHealth Agentur werden die Kostenkomponenten berechnet, die zusammen den Verkaufspreis ausmachen. Das heißt, der Leistungsbetrag (der von den Regionen gezahlt wird), die zusätzlichen Kosten (Patientenkosten entstehen im Falle eines verweigerten Austauschs) und der Eigenbeitrag (der Restbetrag).

Die Informationen werden verarbeitet von Die eHealth-Agentur und wir erheben die Gesamtforderungen der Apotheken gegenüber den Regionen und vermitteln einmal im Monat die Bezahlung.

Für

den Großteil aller Transaktionen im Rahmen des pharmazeutischen Nutzens hat der Patient Anspruch auf eine schrittweise zunehmende Kostensenkung. Soll diese Konstruktion angewandt werden, werden die Apotheken die Umsätze mit der Leistungsart R kennzeichnen.

Umsätze, bei denen die Kostensenkung 100 Prozent beträgt, müssen auch dann so gekennzeichnet werden, wenn sich die Förderhöhe daran orientiert, dass der Patient die Obergrenze der Hochkostenleiter erreicht hat. Beruht die Unentgeltlichkeit auf einer anderen Bestimmung, siehe unten.

Lebensmittel für Personen unter 16 Jahren

Für bestimmte betriebliche Zwecke kann die Arzneimittelleistung auch bestimmte Kosten für Lebensmittel für Personen unter 16 Jahren abdecken.

Diese Art der Kostensenkung erlaubt es dem Patienten nicht, die hohe Kostenleiter zu erklimmen. Wenn diese Konstruktion angewendet wird, werden die Apotheken die Transaktionen kennzeichnen mit Leistungsart L. 

Kostenlos für bestimmte Güter und Patientengruppen

Für bestimmte Güter und Patientengruppen gelten besondere Bestimmungen. Insuline und Verbrauchsmaterialien für die Verabreichung von Medikamenten oder die Selbstüberwachung von Medikamenten sind kostenlos.

Diese Transaktionen sind mit der Leistungsart F gekennzeichnet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten im Rahmen der Leistung kostenlose Medikamente. Die Empfängnisverhütung im Rahmen der Leistung für Personen unter 21 Jahren ist gemäß den Zuschussregeln ebenfalls kostenlos und wird für diese Transaktionen die Leistungsart R verwendet.  Asylbewerber können zwar Anspruch auf entsprechende Zuschüsse haben, für sie muss jedoch die Leistungsart U in Anspruch genommen werden und es gelten die Informationen unter Arzneimittel für Asylbewerber.

Kostenlos im Rahmen der Vergünstigung erhalten für:

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Expedition das 18.

    Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  2. Empfängnisverhütung für Personen, die zum Zeitpunkt der Expedition das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  3. Verbrauchsmaterialien für die Versorgung mit Medikation oder Selbstüberwachung der Medikation.
  4. Insulin für Diabetiker.

Letzteres ist nicht Teil der Leistungsgesetzgebung, es gibt keine Unterscheidung zwischen Insulinen und anderen Arzneimitteln.

Vielmehr beruht sie auf einer Vereinbarung zwischen dem Staat und den schwedischen Regionen. Das System des Informations- und Zahlungsflusses ist jedoch so gestaltet, als ob die Zuzahlungsermäßigung für Insulin Teil des pharmazeutischen Nutzens wäre.

Was gilt pro Bereich  außerhalb des pharmazeutischen Nutzens?

Es gibt derzeit drei verschiedene Bereiche, in denen der Umgang mit Subventionen von dem abweicht, was im Rahmen des im Arzneimittelleistungsgesetz geregelten allgemeinen Arzneimittelleistungssystems üblich ist.

Infektionsschutz

Der Apothekenbetreiber gibt in seinen Ausgabesystemen an, dass es sich um ein Medikament zur Infektionskontrolle handelt (bevorzugter Typ S).

Die Informationen werden von der Agentur für elektronische Gesundheitsdienste verarbeitet, die die Gesamtforderungen der Apotheken zu den Regionen und Regionen zusammenstellt. vermittelt die Bezahlung auf ähnliche Weise wie der pharmazeutische Nutzen. Dies geschieht zweimal im Monat.

Arzneimittel zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten für bestimmte ausländische Seeleute zur Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten und für bestimmte Ausländer, die sich ohne die erforderliche Genehmigung in Schweden aufhalten, müssen ebenfalls auf die gleiche Weise gehandhabt werden.

Auf der anderen Seite müssen Medikamente zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten für Asylbewerber gemäß den Bestimmungen über die Subventionen für Asylbewerber gehandhabt werden, nicht als Medikamente zur Infektionskontrolle. In diesen Fällen wird die Leistungsart U verwendet.

Der Zuschuss zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist nicht auf bestimmte Arzneimittel beschränkt, sondern gilt für alle Arzneimittel, die von einem Arzt für eine allgemein gefährliche Krankheit verschrieben werden und die der Arzt bewertet hat, um das Risiko einer Ausbreitung der Infektion zu verringern.

Bestimmte Arzneimittel zur Kontrolle von Infektionskrankheiten sind im pharmazeutischen Nutzen enthalten.

receptbelagda preventivmedel

Damit die kostenintensive Absicherung in der Praxis korrekt verwaltet werden kann und eine ähnliche Nachverfolgung der Arzneimittelsubventionen im ganzen Land möglich ist, ist es wichtig, dass Die Transaktionen werden als Infektionsschutzmittel gekennzeichnet, wenn es sich um die Subvention handelt, die der verschreibende Arzt auf der Verschreibung bescheinigt hat.

Arzneimittel für Asylbewerber

Apotheken verwenden für diese Transaktionen die Leistungsart U.

Dies gilt auch für kostenlose Medikamente für asylsuchende Kinder und Medikamente zur Infektionskontrolle für Asylbewerber. Dies ist wichtig für den korrekten Informationsfluss und die Zahlungen.

Die Apotheken beantragen die Erstattung dieser Kosten bei der schwedischen Migrationsbehörde. Lesen Sie mehr über die Bestimmungen für Asylbewerber und die praktische Abwicklung der Zahlung auf der Website der schwedischen Migrationsbehörde.

Sonstige regionale Subventionen:

Die Regionen subventionieren bestimmte Arzneimittel und andere Güter, die nicht in die reguläre Arzneimittelleistung einbezogen werden müssen, wenn sie sozioökonomische Vorteile darin sehen, die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.

Dazu gehören Verhütungsmittel für Jugendliche und Medikamente für psychisch kranke Erwachsene. Verschieden In den verschiedenen Regionen gelten die Regeln. Die Apotheken kennzeichnen die Umsätze mit der Leistungsart U oder R und beantragen die Erstattung gemäß den Weisungen der Kreisräte. Die Formen dieser Zuschüsse finden Sie auf den Websites der einzelnen Regionen: